Was ist ein Kleingarten? Gemäß § 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) ist ein Kleingarten ein Garten, der dem Kleingärtner zur nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung dient
Wer kann einen Kleingarten pachten? Kleingartenpächter in unserem Verein können nur Bürger von Germering werden.
Wie ist weitere Ablauf? Sie werden Mitglied im Kleingartenverein Unterpfaffenhofen-Germering e.V.
Die Mitgliedschaft beantragen Sie mit Unterzeichnung der Beitrittserklärung. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 40 Euro pro Jahr. Die Vereinssatzung erhalten Sie nach Annahme der Beitrittserklärung durch den Vereinsvorstand. Die Mitgliedschaft setzt Volljährigkeit und einen guten Leumund voraus.
Warteliste Als neues Vereinsmitglied werden Sie in eine Warteliste aufgenommen. Wird ein Garten frei, setzt sich der Vereinsvorstand mit Ihnen in Verbindung und bietet Ihnen diesen freiwerdenden Garten an.
Einmalige und laufen Kosten. Wenn Sie den freiwerdenden Garten pachten wollen, ist ein von Ihnen ein einmaliger Ablösebetrag an den scheidenden Pächter zu zahlen. Der Ablösebetrag für das Gartenhaus, die baulichen Anlagen und die Anpflanzungen werden kostenlos anhand der Bewertungsrichtlinien des Landesverbandes Bayerischer Kleingärtner ermittelt. Rechnen Sie mit einem einmaligen Ablösebetrag von ca. 4.000 Euro.
Die laufenden Kosten für Pacht, Wassergeld, Umlagen, Versicherungsbeiträge u.ä. betragen ca. 270 Euro pro Jahr.
Haben Sie weitere Fragen? dann setzen Sie sich mit uns bitte telefonisch oder per Email in Verbindung. Näheres entnehmen Sie bitte dem Impressum.
Sie wollen Mitglied werden? Drucken Sie bitte das unten gespeicherte Formular aus und füllen Sie bitte die Beitrittserklärung aus, mit der Sie die Mitgliedschaft im Kleingartenverein Unterpfaffenhofen-Gemering e.V. beantragen und senden Sie sie an den 1. Vorsitzenden. Die Anschrift steht im Formular.